Kreistag & Ausschüsse
Art 28. Abs. 1 des Grundgesetzes schreibt für jeden Kreis eine gewählte Volksvertretung vor, den Kreistag.
Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Kreises. Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten kann der Kreistag Ausschüsse bilden.
Er muss als Pflichtausschuss den Kreisausschuss bilden.
Die Landrätin, der Kreistag und der Kreisausschuss sind die drei Organe des Kreises.
Im Kreistagsinformationssystem finden Sie alle Informationen über die Besetzung des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie über alle Sitzungen, Tagesordnungen, Protokolle und, und, und...
[zum Kreistagsinformationssystem...]
Diese Informationen befinden sich auch in der Arbeitsmappe des Kreistages, die Sie unten im Downloadbereich aufrufen, lesen oder ausdrucken können.
-
Herr
Rainer Emmrich
Telefon: 02921 / 30-2301
Telefax: 02921 / 30-3462
E-Mail: rainer.emmrich@kreis-soest.de

